Info-Veranstaltung 22.11.: Wie komme ich oder meine Erben an das eingelegte Geld?

Muss ich einen Vertrag mit der Olywelt eG schließen, damit meine Enkelin mich beerben kann?
Nein. Es ist ausreichend, diesen Wunsch im Testament festzuhalten. Der eingelegte Betrag ist aus der Bestätigung zum Beitritt oder Aufstockung ersichtlich.
(Anm: Als Anlage zum Testament empfehlt sich eine Übersicht der Geldverteilung zu führen, wo u.a. die Olywelt gelistet ist).

Wenn ich in Geldnot bin, wie komme ich an meine Olywelt-Einlage?
Entsprechend der Satzung, ist jeder Anteilseigner an die 36monatige Kündigungsfrist gebunden. Die Anteile können jedoch jederzeit verkauft werden. Hierzu kann der Vorstand gerne vermitteln, beispielsweise im Rahmen von Mitgliederversammlungen. Ein Fall hierzu liegt bereits vor: ein Olyweltmitglied verstarb, die Erben wollten die Nachfolge als Olyweltmitglied nicht antreten. Ein anderes Mitglied übernahm die zum Verkauf stehenden Anteile.

30. November 2012
Kategorien: Allgemein, Mitglieder | Kommentare deaktiviert für Info-Veranstaltung 22.11.: Wie komme ich oder meine Erben an das eingelegte Geld?