Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die wir nicht den Unterseiten Beitritt, Austritt, Finanzielles, Ladenkauf und Ladenbesetzung zuordnen konnten. Sollten Sie die Antwort auf Ihre Frage nicht finden, schreiben Sie uns gerne!

 

Wie kann ich unterstützen?
1. Sie unterstützen uns zunächst vor allem durch Ihren Beitritt, am liebsten mit dem Pflichtanteil und weiteren freiwilligen Anteilen.
2. Sie können des weiteren unterstützen, indem Sie für unsere Bürgergesellschaft werben – in Ihrem Umfeld im Bekannten- und Verwandtenkreis.
3. Und schließlich können Sie in der Olywelt selbst aktiv werden – nehmen Sie dazu bitte über vorstand@olywelt.de Kontakt mit uns auf.

Was passiert, wenn wir nicht genügend Geld sammeln bzw. wir nur wenige Läden erwerben können? Welche Folgen hat das für das Olympiadorf?
Wenn wir nur Geld für einen oder zwei Läden sammeln, können wir die Möglichkeit „hohe Miete gegen niedrige Miete“ nicht voll ausschöpfen.
Für das Olympiadorf bedeutet das: mit der Ladenstraße geht es so weiter wie vor vier Jahren: Jeder Eigentümer sucht seinen Mieter, unabhängig davon wie der sonstige Besatz in der Straße ist, vermutlich nach dem Kriterium einer einträglichen Miete. Die Trading-Down-Spirale wird sich langsam wieder in Gang setzen, die Nahversorgung könnte in einigen Jahren zusammenbrechen (Abwanderung unserer Ankermieter Tengelmann und Netto). Das wird für die Einwohner bedeuten: Einkäufe nur in größerer Entfernung mit Auto, Rad und U-Bahn. Für Ältere, Kinder, junge Familien, aber auch Helfer dieser Gruppen wird dies die Versorgungssituation erschweren.

Wer sollte Anteilseigner werden?
Die Gesellschaft richtet sich an
– Olympiadörfler (Mieter und Eigentümer)
– Ladenmieter und Dienstleister im gesamten Olympiadorf
– Eigentümer von Geschäftseinheiten im Olympiadorf sowie
– Förderer des Olympiadorfs
– Geldanleger

 

Was sind die Unterschiede der Genossenschaft gegenüber anderen Gesellschaftsformen?
1) Zweck
Bei unser Genossenschaft steht nicht die Rendite im Vordergrund, sondern ein sozialer Zweck. Bei uns ist dies der Erhalt der Ladenstraße für eine breite Alltagsversorgung.
2) Stimmenanteile
Jeder Anteilseigner hat in der Olywelt– unabhängig von der Höhe seiner Einlage – eine Stimme in der Generalversammlung.
3) Kontrolle
Der Vorstand ist immer nur zu zweit geschäftlich handlungsfähig. Er wird vom Aufsichtsrat kontrolliert, muss sich mit ihm regelmäßig abstimmen und ihn vor wichtigen Entscheidungen anhören.
Die Genossenschaft als Ganzes wird jährlich durch den Genossenschaftsverband geprüft.

“Ich bin schon älter”
Gerade ältere Personen sind auf naheliegende Einkaufsmöglichkeiten angewiesen, damit die sozialen Kontakte bei einem täglichen Ladenbummel nicht abreißen; Olyweltanteile können vererbt werden. Wenn Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an vorstand@olywelt.de